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Spenden Sie jetzt!
Ihre
Spende an ICEP ist seit 1. Jänner 2009 steuerlich
absetzbar!
ICEP erfüllt als gemeinnütziger Verein die
Kriterien der Spendenabsetzbarkeit des Finanzministeriums
und ist auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger
angeführt (Registrierungsnummer: SO 1242).
Was bedeutet das für Sie?
Privatpersonen können im Rahmen ihrer Steuererklärung
Spenden bis zu einer Höhe von 10 Prozent ihrer
Vorjahreseinkünfte als Sonderausgabe geltend
machen.
Unternehmen können Spenden bis zu einer Höhe
von 10 Prozent des Gewinns des letzten Wirtschaftsjahres
als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.
Als Belege gelten Ihre Einzahlungsbelege, Kontoauszüge
mit Überweisungsaufträgen oder von ICEP
ausgestellte Spendenbestätigungen.
Wir danken für Ihre Unterstützung!
Jeder Euro zählt!
Doppelt und dreifach, da die Kofinanzierung durch
die öffentliche Hand Ihre Spende vervielfacht.
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